Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen), Stand Mai 2021

 

  1. Allgemeines: Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen sich sowohl auf Lieferungen als auch auf Leistungen durch die Firma Etex Building Performance GmbH, die im Folgenden gemeinsam als "Lieferung" bezeichnet werden. Der Vertragspartner aus diesen Geschäften wird im Folgenden als "Käufer" bezeichnet.
  2. Schriftlichkeit: Eine in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geforderte Schriftlichkeit wird auch durch Telefax oder durch eine mit sicherer elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz versehene E-Mail erfüllt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Käufer seinem Angebot, Lieferschein, seiner Bestellung, Rechnung oder sonstigen Unterlagen beilegt, oder auf die er verweist, gelten zwischen der Firma Etex Building Performance GmbH und dem Käufer nicht, und wird deren Geltung hiermit ausdrücklich widersprochen. Zwischen Etex Building Performance GmbH und dem Käufer gelten vielmehr ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Etex Building Performance GmbH. Soweit diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen einmal Bestandteil eines Vertrages zwischen der Etex Building Performance GmbH und einem Käufer geworden sind, gelten sie auch für alle künftigen Verträge mit diesem Käufer.
  4. Angebote, Aufträge: Angebote der Firma Etex Building Performance GmbH, insbesondere die darin enthaltenen Verkaufspreise, sind unverbindlich, es sei denn ein Angebot erfolgt schriftlich und wird ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wird ein Angebot als verbindlich bezeichnet, kann es, sofern im Angebotsschreiben keine andere Annahmefrist vorgesehen ist, nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Angebotschreibens angenommen werden, andernfalls erlischt es. Die Etex Building Performance GmbH ist an Aufträge von Geschäftspartnern nur und erst dann gebunden, wenn und sobald sie diese schriftlich bestätigt.
  5. Vertragsabschluss: Verträge zwischen der Etex Building Performance GmbH und Käufern kommen nur und erst dann zustande, wenn entweder ein von der Etex Building Performance GmbH abgegebenes schriftliches und verbindliches Angebot vom Käufer vollinhaltlich innerhalb der Bindungsfrist angenommen wird oder die Etex Building Performance GmbH einen Auftrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt.
  6. Verkaufspreis: Die Verkaufspreise sind Nettobeträge, zu denen die jeweils geltende, und vom Käufer zu zahlende Umsatzsteuer hinzukommt. Boni, Rabatte, sonstige Nachlässe und Gutschriften werden von den Verkaufspreisen exklusive Umsatzsteuer berechnet. Wenn die Etex Building Performance GmbH in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den Verkaufspreis für die vertragsgegenständlichen Waren allgemein erhöht, ist sie berechtigt, dem Käufer den erhöhten Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz nachzuverrechnen. In diesem Fall kann der Käufer innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung über den erhöhten Verkaufspreis bzw. der Nachverrechnung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dieser Rücktritt wird jedoch nur und erst dann wirksam, wenn die Etex Building Performance GmbH nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rücktrittserklärung ihrerseits schriftlich gegenüber dem Käufer erklärt, von der Verrechnung des erhöhten Verkaufspreises Abstand zu nehmen. Die Verkaufspreise gelten ab dem Lieferort nach Punkt 9., sofern jedoch ein Lieferort nach Punkt 9. nicht wirksam bestimmt ist, ab Sitz der Etex Building Performance GmbH. Die Kosten für die Verpackung, Verladung, den Transport und die Auslieferung sowie sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beförderung, alle im Rahmen der Beförderung anfallenden Zölle, Steuern und Abgaben sowie alle mit der Beförderung verbundenen Versicherungsprämien trägt der Käufer. Die Etex Building Performance GmbH trägt solche Kosten nur dann und nur in dem Umfang, als dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist; erhöhen sich solche Kosten nach Vertragsabschluss, ist der Käufer verpflichtet, den sich aus der Erhöhung ergebenden Mehrbetrag zu zahlen; ein Rücktrittsrecht steht ihm in diesem Fall nicht zu.
  7. Euro: Die Verkaufspreise sind Eurobeträge, sofern nicht schriftlich ausdrücklich eine andere Währung vereinbart worden ist. Ist ein Verkaufspreis in einer anderen Währung vereinbart worden, ist die Etex Building Performance GmbH berechtigt, vom Käufer anstelle der Zahlung des in anderer Währung vereinbarten Verkaufspreises die Zahlung des Betrages in Euro zu verlangen. Der Betrag in Euro ergibt sich aus der Umrechnung des in der anderen Währung vereinbarten Verkaufspreises zum Devisenmittelkurs der Wiener Börse am Tage der Ausstellung der Auftragsbestätigung, wenn eine solche jedoch fehlt, am Tag des Zustandekommens des Vertrages.
  8. Liefertermine und -fristen, Teillieferungen: Liefertermin und Lieferfrist sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Liefertermin ist der Tag der Auslieferung oder Bereitstellung der Ware. Ist ein Tag der Auslieferung oder Bereitstellung der Ware oder eine Lieferfrist nicht schriftlich vereinbart worden, gilt eine für die Etex Building Performance GmbH angemessene, zumindest vierwöchige Lieferfrist. Überschreitet die Etex Building Performance GmbH den Liefertermin oder die Lieferfrist, kann der Käufer vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er vorher der Etex Building Performance GmbH schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt und für den Fall der Nichteinhaltung dieser Nachfrist seinen Rücktritt angekündigt hat. Sind die Leistungen teilbar, ist der Käufer überdies nur berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gelieferten Waren vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Rücktrittserklärung des Käufers bei der Etex Building Performance GmbH zu laufen. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung und Ansprüche aus dem Rücktritt vom Vertrag sind, soweit rechtlich zulässig, jedenfalls aber dann, wenn der Etex Building Performance GmbH nur ein leicht fahrlässiges Verhalten an der Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist zur Last fällt, ausgeschlossen. Es gilt Punkt 17. Von der Etex Building Performance GmbH einzuhaltende Fristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber der Etex Building Performance GmbH nicht vollständig erfüllt hat, etwa indem er der Etex Building Performance GmbH erforderliche Informationen nicht zur Verfügung gestellt hat, und der Etex Building Performance GmbH daher eine ordnungsgemäße Lieferung nicht möglich ist. Die Etex Building Performance GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese dem Käufer zumutbar sind.
  9. Lieferort, Abholung: Lieferort ist das jeweilige Auslieferungslager der Etex Building Performance GmbH, sofern nicht ein anderer Lieferort vereinbart oder durch die Etex Building Performance GmbH in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben wird. Wenn der Käufer Waren (selbst oder durch Dritte) abholt, muss 

a) die Abholung der Etex Building Performance GmbH mindestens zwei Tage vorher unter Angabe der Uhrzeit, Transportfirma oder des KFZ-Kennzeichens, der abzuholenden Ware und deren Menge angekündigt werden;
b) sich der Fahrer zur angekündigten Zeit ladebereit melden;

c) der Fahrer einen vom Käufer stammenden Nachweis vorlegen, dass er zur Abholung der Ware berechtigt ist; bei Vorliegen eines aus umsatzsteuerlicher Sicht grenzüberschreitenden Warenverkehrs (innergemeinschaftlich oder in ein Drittland) hat der Käufer die abholende Person mit einer Spezialvollmacht auszustatten.

Ansprüche des Käufers aufgrund verspäteter Ausfolgung der Ware durch die Etex Building Performance GmbH sind, soweit rechtlich zulässig, jedenfalls aber dann, wenn der Etex Building Performance GmbH nur ein leicht fahrlässiges Verhalten an der Überschreitung des Liefertermines oder der Lieferfrist zur Last fällt, ausgeschlossen.

  1. Lieferung auf Abruf: Ist vereinbart, dass die Ware während eines bestimmten Zeitraumes vom Käufer abzurufen ist, und erfolgt der Abruf im vereinbarten Zeitraum nicht oder nicht vollständig, treten die in Punkt 13. geregelten Verzugsfolgen ein.
  2. Versand: Wenn die zum Versand verpflichtet ist, werden Versandart und -weg, soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von der Etex Building Performance GmbH bestimmt.
  3. Gefahrtragung: Die Gefahr, insbesondere die Gefahr des Unterganges, der Beschädigung oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Bereitstellung der Ware durch die Etex Building Performance GmbH zur Abholung durch den Käufer innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin auf den Käufer über. Ist die Etex Building Performance GmbH zum Versand verpflichtet, geht diese Gefahr mit der Ausfolgung der Ware an das (erste) Unternehmen, das mit der Durchführung des Versandes beauftragt ist, auf den Käufer über. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr jedenfalls mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer über, wenn sie nicht bereits vorher auf ihn übergegangen ist.
  4. Annahmeverzug: Gerät der Käufer in Annahmeverzug, hat er der Etex Building Performance GmbH alle Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, insbesondere Lagergebühren in der Höhe, die bei einer Lagerung der Ware in einem Lagerungsunternehmen entstehen würden. Darüber hinaus ist die Etex Building Performance GmbH berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfristsetzung nach ihrer Wahl ganz (auch hinsichtlich bereits erfolgte Teillieferungen) oder teilweise zurückzutreten.
  5. Mängelrüge, Gewährleistung: Der Käufer verliert alle Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Mängeln einschließlich aller Ansprüche aus Folgeschäden, wenn er Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Gefahrenübergang unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich rügt. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die trotz sorgfältiger und eingehender Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können; hinsichtlich solcher Mängel verliert der Käufer alle oben angeführten Ansprüche, wenn er diese Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Gefahrenübergang unter genauer Beschreibung schriftlich rügt. Liegen Mängel vor, hat der Käufer dessen, ungeachtet den Kaufpreis zu bezahlen; ein Recht des Käufers, die Zahlung des Kaufpreises (ganz oder teilweise) bis zur Behebung der Mängel zurückzubehalten, wird ausgeschlossen. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware, ausgenommen von der Etex Building Performance GmbH geforderte Muster, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Etex Building Performance GmbH nicht zulässig. Wird die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Etex Building Performance GmbH zurückgesandt, sind der Etex Building Performance GmbH sämtliche daraus entstandene Kosten zu ersetzen. Aus einer Zustimmung zur Zurücksendung, aus einer Rücknahme oder Überprüfung der Ware kann der Käufer keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen ableiten, insbesondere liegt darin kein Anerkenntnis eines Mangels.

Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist die Etex Building Performance GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl eine Verbesserung oder Ersatzlieferung (Umtausch) vorzunehmen, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, oder eine Preisminderung zu gewähren. Alle Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Mängeln einschließlich aller Ansprüche aus Folgeschäden, die darüber hinaus gehen, sind ausgeschlossen. Ein dem Käufer ungeachtet vorstehender Bestimmungen allenfalls zustehendes Rücktrittsrecht kann von diesem erst ausgeübt werden, wenn er vorher der Etex Building Performance GmbH unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen die Möglichkeit eingeräumt hat, den Mangel durch Verbesserung oder Ersatzlieferung (Umtausch) oder durch Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises zu beheben. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Mangels ist der Käufer. Gewährleistungsansprüche sind binnen zwölf Monaten bei sonstigem Verlust gerichtlich geltend zu machen. Für andere Ansprüche aus Mängeln gilt die Verjährungsfrist nach Punkt 17.

  1. Verwendung, Beratung: Die Waren sind gemäß den Bestimmungen für Bauprodukte im Allgemeinen und Brandschutz im Besonderen und den entsprechenden länderspezifischen Prüfzeugnissen und Zulassungen sowie gemäß den nationalen baurechtlichen Bestimmungen zu verwenden. Die Verwendung darf nur durch eine Fachfirma mit ausreichender Kenntnis und nur nach genauer Durchsicht der Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter und länderspezifischen Prüfzeugnisse sowie Zulassungen erfolgen. Das Risiko aus einer anderen Verwendung, insbesondere aus einer von den Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter und länderspezifischen Prüfzeugnisse sowie Zulassungen abweichenden Verwendung trägt ausschließlich der Käufer. Der Käufer hat sich durch Einsicht in die Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter und länderspezifischen Prüfzeugnisse sowie Zulassungen selbst davon zu überzeugen, ob die von ihm gewünschte Ware der Etex Building Performance GmbH für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Die Etex Building Performance GmbH ist für eine Zusage, dass die Ware für einen bestimmten Zweck oder in einer bestimmten Weise verwendet werden kann, nur dann verantwortlich und haftet (nach Maßgabe der in diesen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen) nur dann dafür, wenn eine solche Zusage schriftlich durch die Geschäftsleitung erfolgt und der Etex Building Performance GmbH alle für die Abgabe einer solchen Zusage erforderlichen Informationen vollständig und eindeutig erteilt wurden. Die Etex Building Performance GmbH trifft keine Verpflichtung, sich über die beabsichtigte Verwendung der Ware zu erkundigen. Die Etex Building Performance GmbH trifft keine Verpflichtung, den Käufer darüber aufzuklären, dass die Verwendung einer Ware für einen bestimmten Zweck oder in einer bestimmten Weise nicht möglich ist, damit Risiken verbunden sein können, oder dass eine solche Verwendung nicht geprüft oder durch Zulassungen abgesichert ist. Eine solche Verpflichtung besteht auch dann nicht, wenn die Etex Building Performance GmbH von der beabsichtigten Verwendung der Ware informiert wird. Eine Beratung begründet kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Vertrag und erfolgt ohne Gewähr der Richtigkeit und ist unverbindlich.
  2. Gehilfen: Dritte, derer sich die Etex Building Performance GmbH in ihren Beziehungen mit Geschäftspartnern bedient, sind nicht berechtigt, für die Etex Building Performance GmbH Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu machen. Mitarbeiter der Etex Building Performance GmbH sind nur dann berechtigt, für die Etex Building Performance GmbH Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu machen, wenn sie von der Geschäftsführung dazu schriftlich ermächtigt worden sind.
  3. Haftung: Die Etex Building Performance GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, alle Ansprüche, die aus einem leicht fahrlässigen Verhalten der Etex Building Performance GmbH resultieren, sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Ansprüche aufgrund einer fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jedoch nur insoweit, als für solche Ansprüche eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Ansprüche aus Folgeschäden, insbesondere aus entgangenem Gewinn, sind in jedem Fall, somit auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Darüber hinaus sind bestehende Ansprüche der Höhe nach auf den Preis des Liefergegenstandes, der den Schaden verursacht hat oder der selbst schadhaft ist, beschränkt. Weiters haftet die Etex Building Performance GmbH keinesfalls für Schäden, die bei Vertragsabschluss nicht konkret vorhersehbar und nicht vertragstypisch waren. Der Haftungsausschluss gemäß diesem Punkt bezieht sich auf alle Ansprüche gegen die Etex Building Performance GmbH, insbesondere Schadenersatz-, Ausgleichs-, Regress- und Produkthaftungsansprüche. Alle diese Ansprüche sind binnen zwölf Monaten bei sonstigem Verlust gerichtlich geltend zu machen. Der Käufer hat die Regelung des Haftungsausschlusses gemäß diesem Punkt an seine Kunden weiterzugeben, sowie diese zu einer entsprechenden Weitergabe bis zum Endabnehmer zu verpflichten, sodass die Geltung dieser Regelung des Haftungsausschlusses bis zum Endabnehmer gewährleistet ist. Verletzt er diese Verpflichtung, hat er die Etex Building Performance GmbH für alle daraus resultierenden Schäden schad- und klaglos zu halten.
  4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug: Zahlungen sind innerhalb einer Zahlungsfrist von vier Wochen ab Rechnungsdatum oder einer schriftlich vereinbarten abweichenden Zahlungsfrist so durchzuführen, dass Sie ohne jeglichen Abzug innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Konto der Etex Building Performance GmbH gutgebucht sind. Bei Zahlungsverzug stehen der Etex Building Performance GmbH Verzugszinsen nach § 456 UGB, Mahnspesen und alle sonstigen zur Durchsetzung ihrer Forderungen anfallenden Kosten, insbesondere auch Rechtsanwaltskosten, zu.
  5. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung: Eine Aufrechnung von Forderungen des Geschäftspartners gegen Forderungen der Etex Building Performance GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Käufers ist durch Urteil rechtskräftig festgestellt oder von der Etex Building Performance GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden. Die Zurückbehaltung von Zahlungen aus welchem Grund auch immer, etwa wegen Mängeln, ist nicht erlaubt. Eine Abtretung von Forderungen gegen die Etex Building Performance GmbH ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Etex Building Performance GmbH zulässig.
  6. Rücktritt: Die Etex Building Performance GmbH ist, unbeschadet sonstiger in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Rücktrittsrechte, berechtigt, jederzeit ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen der Etex Building Performance GmbH nicht einhält, begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen oder über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens abgelehnt wird. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Etex Building Performance GmbH berechtigt, Sicherheiten wie eine Bankgarantie oder Vorauszahlung zu fordern.
  7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten wie Zinsen, Gebühren, Spesen etc. Eigentum der Etex Building Performance GmbH („Vorbehaltsware“). Der Käufer ist nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, zu vermengen, mit einer anderen Ware zu verbinden oder weiter zu veräußern. Eine Weiterveräußerung darf nur dann erfolgen, wenn der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung an die Etex Building Performance GmbH abtritt, sofern die Forderung nicht von Gesetzes wegen in Verlängerung des Eigentumsvorbehaltes auf die Etex Building Performance GmbH übergeht. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderem Material erwirbt die Etex Building Performance GmbH Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Verkaufspreises der Vorbehaltsware zum Wert des anderen Materials. Der Käufer hat die Etex Building Performance GmbH unverzüglich zu verständigen, wenn Dritte Rechte an der Vorbehaltsware begründen bzw. zu begründen versuchen. Er hat die Etex Building Performance GmbH bei der Sicherung ihrer Rechte zu unterstützen und ihr sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang, insbesondere alle Kosten zur Durchsetzung ihrer Rechte, zu ersetzen.
  8. Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, die die Etex Building Performance GmbH oder einen ihrer Lieferanten treffen, berechtigen die Etex Building Performance GmbH, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, vom Vertrag im Ausmaß der davon betroffenen Lieferung oder eines Teiles davon, zurückzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen die Etex Building Performance GmbH Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Ereignissen höherer Gewalt geltend zu machen. Als Ereignisse höherer Gewalt, gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen von Naturgewalt, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Nebel, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen, wie z.B. Maschinenbruch, Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und Arbeiteraussperrungen und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.
  9. Marken und sonstige Schutzrechte: Waren der Etex Building Performance GmbH sind mit einer Marke und/oder einem Firmenzeichen gekennzeichnet. Werden Waren der Etex Building Performance GmbH umgefüllt, weiterverarbeitet, mit anderen Produkten vermischt, oder in anderer Weise verändert, dürfen die Marken und/oder Firmenzeichen der Etex Building Performance GmbH auf der geänderten Ware nur dann verwendet werden, wenn die Etex Building Performance GmbH zur konkreten Verwendung ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat oder nach den gesetzlichen Vorschriften eine solche Verwendung auch ohne Zustimmung der Etex Building Performance GmbH zwingend zulässig ist.
  10. Entsorgung: Der Käufer hat die für eine Entsorgung der Verpackung und einer allenfalls unbrauchbar gewordenen Ware geltenden Vorschriften einzuhalten und auf seine Kosten eine ordnungsgemäße Entsorgung vorzunehmen, es sei denn die Entsorgung ist aufgrund eines von der Etex Building Performance GmbH nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu verantwortenden Mangels erforderlich. Sofern der Käufer die Ware weiterveräußert, hat er diese Verpflichtung auf seinen Vertragspartner zu überbinden.
  11. Gesetzliche Vorschrift: Bei der Verwendung, der Weiterveräußerung und dem sonstigen Inverkehrbringen der Waren der Etex Building Performance GmbH ist der Käufer für die Einhaltung sämtlicher dafür geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich.
  12. Incoterm: Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, gelten für die Auslegung der verwendeten Vertragsklauseln die INCOTERMS in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung.
  13. Geheimhaltung, Verwendungsbeschränkungen: Die Etex Building Performance GmbH ist nicht verpflichtet, die ihr von Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten Informationen geheim zu halten, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Soweit die Etex Building Performance GmbH dem Käufer Unterlagen oder Informationen mit nicht allgemein bekanntem oder für die Allgemeinheit bestimmten Inhalt zur Verfügung stellt oder dem Käufer diese auf andere Weise bekannt werden, ist der Käufer verpflichtet, diese Unterlagen und Informationen geheim zu halten. Sobald der Vertrag durchgeführt ist, für den diese Unterlagen oder Informationen relevant sind, oder der Käufer diese bereits vorher nicht mehr benötigt, hat er diese Unterlagen und allfällige davon angefertigte Kopien, Aufzeichnungen oder Abschriften vollständig der Etex Building Performance GmbH auszufolgen sowie gespeicherte Unterlagen und Informationen unwiederbringlich zu löschen. Die Etex Building Performance GmbH kann eine derartige Ausfolgung bzw. Löschung auch während der Vertragsdauer jederzeit ohne Angabe von Gründen fordern. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Unterlagen und Informationen keinem Dritten zugänglich gemacht werden, ferner, dass diese Unterlagen und Informationen im Unternehmen des Käufers nur jenen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die diese Unterlagen und Informationen benötigen. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Personen diese Unterlagen und Informationen ebenfalls geheim halten. Für eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch diese Personen haftet der Käufer verschuldensunabhängig.
  14. Werbung: Der Käufer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Etex Building Performance GmbH zu Werbezwecken auf die bestehende Geschäftsbeziehung mit der Etex Building Performance GmbH Bezug nehmen.
  15. Persönliche Daten: Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, in die Kundendatei unseres Unternehmens aufgenommen, um Bestellungen und Lieferungen bestmöglich bearbeiten zu können. Der Kunde hat gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte kann er unter folgender Adresse ausüben: datenschutz.at@etexgroup.com für die Geschäftsbereiche der Marken Promat und Siniat. Alle Informationen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden sind auf unserer Website verfügbar unter Datenschutzerklärung sowie unter www.promat.com/de-at/rechtliches/datenschutzerklaerung für die Geschäftsbereiche der Marken Promat und Siniat.
  16. Dokumente: Der Käufer hat auf seine Kosten der Etex Building Performance GmbH auf Anforderung durch diese alle Dokumente und Bescheinigungen zur Verfügung zu stellen, die die Etex Building Performance GmbH nach den steuerlichen, zollrechtlichen sowie allfälligen sonstigen den Export aus Österreich oder den Import in ein anderes Land regelnden Vorschriften benötigt, etwa einen Ausfuhrnachweis im Versendungsfall nach den österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien.
  17. Anwendbares Recht: Verträge mit der Etex Building Performance GmbH unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  18. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der in Punkt 9. geregelte Lieferort.
  19. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit der Etex Building Performance GmbH ist das zuständige Gericht in Linz, Österreich. Die Etex Building Performance GmbH hat das Recht, den Käufer nach ihrer Wahl bei seinem gesetzlichen Gerichtsstand oder am Erfüllungsort zu klagen.
  20. Teilnichtigkeit, vorrangige Fassung: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind vielmehr durch solche wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. Im Falle von Widersprüchen oder sonstigen inhaltlichen Abweichungen zwischen der deutschsprachigen und einer fremdsprachigen Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich der Inhalt der deutschsprachigen Fassung als verbindlich.

 

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